VERUMO · SCHWEIZER STEUERN

Steuern. Klarer Überblick.

Wählen Sie Privatpersonen oder Unternehmen. Sie erhalten die passende Unterlagenliste, vertiefende Hinweise und Zugang zur amtlichen Steuerberechnung.

26 Kantone
Amtliche Quellen

Für wen?

Für die passenden Behördenlinks. Den Ort wählen Sie im amtlichen Rechner separat.

Kantonale Quellen und Hinweise

Die Kantonswahl zeigt die passenden Behördenquellen. Den Wohn- oder Geschäftsort wählen Sie im ESTV-Rechner nochmals aus; die Angaben werden nicht automatisch übertragen.

Hier finden Sie die zuständige Steuerverwaltung und das offizielle ESTV-Kantonsblatt. Prüfen Sie dort die Regeln und Beträge für Ihr Steuerjahr.

Alle 26 Kantone

01 / Rechner

Detailliert rechnen. Mit offiziellen Daten.

Öffnen Sie die amtliche Steuerberechnung oder bereiten Sie zuerst Ihre Zahlen vor.

ESTV · AFC · FTA

Steuerrechner

Einkommen und Vermögen

Offiziellen Rechner öffnen

Der Rechner öffnet in einem neuen Tab. Der Verumo-Steuerbereich bleibt hier geöffnet.

Sprachen und Berechnungshinweise

Der Rechner öffnet auf swisstaxcalculator.estv.admin.ch. Ihre Finanzangaben geben Sie direkt bei der ESTV ein. Verumo liest oder speichert diese Rechnerangaben nicht.

Der externe ESTV-Rechner bietet Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die Rechnersprache wählen Sie direkt dort. Unsere Hinweise sind in allen sechs Website-Sprachen verfügbar.

Auch die offizielle Berechnung ist unverbindlich. Entscheidend sind vollständige Eingaben, das richtige Steuerjahr und die spätere Veranlagung. Pauschale und detaillierte Berechnung können unterschiedliche Ergebnisse ergeben.

Einzelfirmen: Geschäftsgewinn und Geschäftsvermögen gehören grundsätzlich in die persönliche Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Der Unternehmensrechner ist für juristische Personen wie AG und GmbH bestimmt.

Offizielle Quelle

Steuerbare Grundlage vorbereiten

Einkünfte oder Buchgewinn, Aufrechnungen und zulässige Abzüge zusammenführen. Diese Vorbereitung berechnet keine Steuer.

Darauf achten

Diese Vorbereitung berechnet keine Steuer. Erfassen Sie die Werte für Bund und Kanton jeweils separat: Regeln und Abzüge können abweichen. Übertragen Sie die geprüfte Grundlage anschliessend in den amtlichen Steuerrechner. Ein negatives Unternehmensresultat bleibt als rechnerischer Verlust sichtbar; seine steuerliche Anerkennung wird hier nicht geprüft.

02 / Unterlagen

Unterlagen für die Steuererklärung

Vorbereitete Unterlagen abhaken. Die Erläuterungen öffnen Sie bei Bedarf direkt beim jeweiligen Punkt.

Privatpersonen

0 / 7 · Unterlagen vorbereitet
  • Steuerbrief und Vorjahr

    Zugangsdaten, letzte Steuererklärung und Veranlagung bereithalten. Einreichefrist des Wohnkantons prüfen; eine Verlängerung vor Fristablauf beantragen.

  • Einkommen und Leistungen

    Alle Lohnausweise, Renten- und Taggeldbescheinigungen sowie Unterlagen zu Nebenverdienst und Unterhalt sammeln. Bei Selbstständigkeit die Geschäftsrechnung beilegen.

  • Konten und Vermögen

    Steuerauszüge aller Banken und Depots, Vermögenswerte zum Jahresende und Erträge dokumentieren. Auch ausländische Konten und digitale Vermögenswerte prüfen.

  • Vorsorge und Versicherungen

    Bescheinigungen für Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe, Krankenkassen-Steuerbescheinigung sowie Versicherungswerte bereithalten.

  • Beruf, Familie und Gesundheit

    Berufskosten, Weiterbildung, Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen, Spenden und selbst getragene Gesundheitskosten belegen. Kantonale Voraussetzungen und Grenzen prüfen.

  • Schulden und Immobilien

    Schuld- und Zinsnachweise, Hypotheken, Mietzinseinnahmen und Unterhaltsrechnungen sammeln. Werterhaltende und wertvermehrende Arbeiten getrennt ausweisen.

  • Abschlusskontrolle

    Personenstand, Kinder, Umzüge, Erbschaften, Schenkungen und Auslandbezug vollständig erfassen. Belege mit den Zahlen abgleichen und Einreichbestätigung aufbewahren.

Fragen aus der Praxis

Warum reicht mein Bruttolohn für den Rechner nicht?

Massgebend sind die steuerbaren Bemessungsgrundlagen nach zulässigen Abzügen. Diese können bei Bund und Kanton voneinander abweichen. Nutzen Sie Lohnausweis und Wegleitung; tragen Sie nicht einfach den Bruttolohn als steuerbares Einkommen ein.

Wie nutze ich Abzüge sinnvoll?

Sammeln Sie tatsächliche Aufwendungen und vergleichen Sie zulässige Pauschalen mit belegten Kosten. Prüfen Sie Voraussetzungen, Höchstbeträge und das richtige Steuerjahr. Derselbe Aufwand darf nicht mehrfach abgezogen werden.

Was gilt für Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe?

Prüfen Sie Beitragsberechtigung, aktuelle Jahresgrenzen und Bescheinigungen. Ein Einkauf kann spätere Kapitalbezüge beeinflussen; planen Sie Einzahlungen und Bezug zusammen, statt nur die kurzfristige Steuerwirkung zu betrachten.

Ist die Rechnerzahl meine definitive Steuerrechnung?

Nein. Das Ergebnis hängt von Steuerjahr, Gemeinde, Familienverhältnissen, Konfession und korrekten Steuerwerten ab. Verbindlich ist die Veranlagung; besondere Sachverhalte und Quellensteuerfragen separat klären.

03 / Steuertipps

Steuertipps und Abzüge

Legale Gestaltungsmöglichkeiten und häufig übersehene Abzüge. Die Übersicht ist eine Auswahl, kein vollständiger Katalog und keine Zusicherung eines Abzugs. Voraussetzungen und Höchstbeträge unterscheiden sich nach Steuerjahr und Kanton.

16 Themen
Privatpersonen

Säule 3a rechtzeitig nutzen

Berechtigte Einzahlungen mindern das steuerbare Einkommen. Zahlung und Bescheinigung vor Jahresende organisieren.

Darauf achten

AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, Vorsorgestatus und Jahreslimite prüfen; das Kapital bleibt gebunden. Nachzahlungen sind seit 2026 erstmals für Lücken ab 2025 möglich, unter zusätzlichen Voraussetzungen.

Privatpersonen

Pensionskasseneinkauf vorausplanen

Ein freiwilliger Einkauf kann abzugsfähig sein, wenn eine nachgewiesene Vorsorgelücke besteht.

Darauf achten

Reglement, Einkaufspotenzial, Vorbezüge und dreijährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug vorgängig prüfen.

Privatpersonen

Berufskosten vollständig erfassen

Arbeitsweg, notwendige Verpflegung und übrige Berufskosten anhand der Wegleitung prüfen. Wo zulässig, effektive Kosten mit der Pauschale vergleichen.

Darauf achten

Nur selbst getragene, zulässige Kosten; keine doppelte Erfassung oder bereits vergüteten Spesen. Grenzen und Homeoffice-Regeln sind kantonal und zeitlich unterschiedlich.

Privatpersonen

Kosten der Kinderbetreuung belegen

Rechnungen für die notwendige Betreuung durch Dritte aufbewahren und die abzugsfähigen Kosten prüfen.

Darauf achten

Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit, Alter des Kindes, gemeinsamer Haushalt und Höchstbetrag beachten; nicht jeder Betreuungskostenanteil ist abzugsfähig.

Privatpersonen

Berufsorientierte Bildung berücksichtigen

Selbst bezahlte berufsorientierte Aus- und Weiterbildung kann einen Abzug ermöglichen.

Darauf achten

Erstausbildung und private Kurse abgrenzen; Alters- und Abschlussvoraussetzungen, Arbeitgeberbeiträge und jährliche Limite prüfen.

Privatpersonen

Selbst getragene Gesundheitskosten sammeln

Zahnarzt-, Krankheits- und Unfallkosten zusammen mit Rückvergütungen dokumentieren.

Darauf achten

Nur anerkannte selbst getragene Kosten; Selbstbehalt unterscheidet sich kantonal. Behinderungsbedingte Kosten gesondert prüfen.

Privatpersonen

Spendenquittungen aufbewahren

Zuwendungen an berechtigte steuerbefreite Organisationen können abzugsfähig sein.

Darauf achten

Steuerbefreiung, Sitz der Organisation, Mindest- und Höchstgrenzen prüfen. Mitgliedsbeiträge oder Zahlungen mit Gegenleistung sind nicht automatisch Spenden.

Privatpersonen

Schulden und Zinsen sauber trennen

Schuldsalden und bezahlte Schuldzinsen vollständig mit Bankbelegen erfassen.

Darauf achten

Schuldzinsen unterliegen Grenzen; Amortisation und Leasingraten sind keine automatisch abzugsfähigen Schuldzinsen. Ab 2029 ändern sich die Regeln im Zusammenhang mit der Wohneigentumsreform.

Privatpersonen

Liegenschaftsunterhalt richtig zuordnen

Werterhaltenden Unterhalt von wertvermehrenden Investitionen trennen; zulässige effektive Kosten mit der Pauschale vergleichen.

Darauf achten

Belege, Steuerperiode, Nutzung und kantonale Regeln prüfen. Für selbstgenutzte Liegenschaften ändert die Reform ab 2029 die Besteuerung und die Abzüge.

Privatpersonen

Wertschriften und Gebühren vollständig erklären

Steuerverzeichnisse und Ertragsnachweise zusammenstellen. Anerkannte Kosten der Aufbewahrung und Ertragserhebung separat prüfen.

Darauf achten

Aktives Vermögensmanagement, Anlageberatung und Handelskosten sind nicht mit abzugsfähigen Verwaltungskosten gleichzusetzen; kantonale Regel beachten.

Privatpersonen

Geschäft und Privatbereich klar trennen

Geschäftsmässig begründete Aufwendungen dokumentieren; Privatanteile und Abschreibungen nachvollziehbar verbuchen.

Darauf achten

Eine Ausgabe wird nicht allein durch die Zahlung vom Geschäftskonto abzugsfähig. Investitionen und laufenden Aufwand unterscheiden.

Privatpersonen

Fristen und Akontozahlungen planen

Einreichungsfrist im Wohnkanton prüfen und eine nötige Verlängerung rechtzeitig beantragen.

Darauf achten

Verlängerte Einreichefristen verschieben Zahlungsfristen nicht automatisch. Gebühren, Verzugszinsen und gesetzliche Rechtsmittelfristen gesondert prüfen.

Quellen geprüft am 20.10.2026. Bei Abweichungen gilt die aktuelle amtliche Grundlage für das gewählte Steuerjahr.

04 / KVG · LAMal

Prämienverbilligung der Krankenkasse

Die individuelle Prämienverbilligung unterstützt berechtigte Personen bei den Prämien der obligatorischen Grundversicherung. Sie ist keine allgemeine Befreiung von sämtlichen Versicherungsprämien.

Anspruch beim zuständigen Kanton prüfen

Dieser Rechner ermittelt keinen Anspruch. Geben Sie nur eine bereits bewilligte monatliche Verbilligung ein. Für eine mögliche Berechtigung verwenden Sie die amtliche kantonale Prüfung oder Simulation.

Darauf achten

Der Wohnkanton bestimmt Anspruch, Bemessungsgrundlagen, Verfahren und Fristen. Einkommen, Vermögen, Haushalt und persönliche Situation können massgebend sein; automatische Prüfung und Antrag unterscheiden sich nach Kanton.

Unterlagen für den Antrag

Bereithalten: Steuerveranlagung oder geforderte Einkommens- und Vermögensnachweise, Grundversicherungspolice, Angaben zu Haushaltsmitgliedern und Ausbildung sowie Nachweise wesentlicher Änderungen. Die kantonale Stelle nennt die verbindlich erforderlichen Belege.

Nettoprämie berechnen

Berechnung: Monatsprämie minus bewilligte Monatsverbilligung. Der Jahreswert entspricht 12 gleichen Monaten; bei unterjährigen Änderungen die tatsächlichen Perioden getrennt berechnen. Franchise, Selbstbehalt und Zusatzversicherungen sind nicht enthalten.

VERUMO · LIEBEFELD

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Verumo unterstützt Sie bei Steuererklärungen und der Vorbereitung Ihrer Unterlagen. Besprechen wir, welche Abzüge und Fristen für Sie relevant sind.

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