VERUMO · SCHWEIZER STEUERN
Steuern. Klarer Überblick.
Wählen Sie Privatpersonen oder Unternehmen. Sie erhalten die passende Unterlagenliste, vertiefende Hinweise und Zugang zur amtlichen Steuerberechnung.
26 Kantone
Amtliche Quellen
Für die passenden Behördenlinks. Den Ort wählen Sie im amtlichen Rechner separat.
Kantonale Quellen und Hinweise
Die Kantonswahl zeigt die passenden Behördenquellen. Den Wohn- oder Geschäftsort wählen Sie im ESTV-Rechner nochmals aus; die Angaben werden nicht automatisch übertragen.
Hier finden Sie die zuständige Steuerverwaltung und das offizielle ESTV-Kantonsblatt. Prüfen Sie dort die Regeln und Beträge für Ihr Steuerjahr.
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01 / Rechner
Detailliert rechnen. Mit offiziellen Daten.
Öffnen Sie die amtliche Steuerberechnung oder bereiten Sie zuerst Ihre Zahlen vor.
Steuerrechner
Einkommen und Vermögen
Gewinn und Kapital · AG / GmbH
Offiziellen Rechner öffnenDer Rechner öffnet in einem neuen Tab. Der Verumo-Steuerbereich bleibt hier geöffnet.
Sprachen und Berechnungshinweise
Der Rechner öffnet auf swisstaxcalculator.estv.admin.ch. Ihre Finanzangaben geben Sie direkt bei der ESTV ein. Verumo liest oder speichert diese Rechnerangaben nicht.
Der externe ESTV-Rechner bietet Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die Rechnersprache wählen Sie direkt dort. Unsere Hinweise sind in allen sechs Website-Sprachen verfügbar.
Auch die offizielle Berechnung ist unverbindlich. Entscheidend sind vollständige Eingaben, das richtige Steuerjahr und die spätere Veranlagung. Pauschale und detaillierte Berechnung können unterschiedliche Ergebnisse ergeben.
Einzelfirmen: Geschäftsgewinn und Geschäftsvermögen gehören grundsätzlich in die persönliche Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Der Unternehmensrechner ist für juristische Personen wie AG und GmbH bestimmt.
Offizielle QuelleSteuerbare Grundlage vorbereiten
Einkünfte oder Buchgewinn, Aufrechnungen und zulässige Abzüge zusammenführen. Diese Vorbereitung berechnet keine Steuer.
Darauf achten
Diese Vorbereitung berechnet keine Steuer. Erfassen Sie die Werte für Bund und Kanton jeweils separat: Regeln und Abzüge können abweichen. Übertragen Sie die geprüfte Grundlage anschliessend in den amtlichen Steuerrechner. Ein negatives Unternehmensresultat bleibt als rechnerischer Verlust sichtbar; seine steuerliche Anerkennung wird hier nicht geprüft.
02 / Unterlagen
Unterlagen für die Steuererklärung
Vorbereitete Unterlagen abhaken. Die Erläuterungen öffnen Sie bei Bedarf direkt beim jeweiligen Punkt.
Privatpersonen
Steuerbrief und Vorjahr
Zugangsdaten, letzte Steuererklärung und Veranlagung bereithalten. Einreichefrist des Wohnkantons prüfen; eine Verlängerung vor Fristablauf beantragen.
Einkommen und Leistungen
Alle Lohnausweise, Renten- und Taggeldbescheinigungen sowie Unterlagen zu Nebenverdienst und Unterhalt sammeln. Bei Selbstständigkeit die Geschäftsrechnung beilegen.
Konten und Vermögen
Steuerauszüge aller Banken und Depots, Vermögenswerte zum Jahresende und Erträge dokumentieren. Auch ausländische Konten und digitale Vermögenswerte prüfen.
Vorsorge und Versicherungen
Bescheinigungen für Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe, Krankenkassen-Steuerbescheinigung sowie Versicherungswerte bereithalten.
Beruf, Familie und Gesundheit
Berufskosten, Weiterbildung, Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen, Spenden und selbst getragene Gesundheitskosten belegen. Kantonale Voraussetzungen und Grenzen prüfen.
Schulden und Immobilien
Schuld- und Zinsnachweise, Hypotheken, Mietzinseinnahmen und Unterhaltsrechnungen sammeln. Werterhaltende und wertvermehrende Arbeiten getrennt ausweisen.
Abschlusskontrolle
Personenstand, Kinder, Umzüge, Erbschaften, Schenkungen und Auslandbezug vollständig erfassen. Belege mit den Zahlen abgleichen und Einreichbestätigung aufbewahren.
Fragen aus der Praxis
Warum reicht mein Bruttolohn für den Rechner nicht?
Massgebend sind die steuerbaren Bemessungsgrundlagen nach zulässigen Abzügen. Diese können bei Bund und Kanton voneinander abweichen. Nutzen Sie Lohnausweis und Wegleitung; tragen Sie nicht einfach den Bruttolohn als steuerbares Einkommen ein.
Wie nutze ich Abzüge sinnvoll?
Sammeln Sie tatsächliche Aufwendungen und vergleichen Sie zulässige Pauschalen mit belegten Kosten. Prüfen Sie Voraussetzungen, Höchstbeträge und das richtige Steuerjahr. Derselbe Aufwand darf nicht mehrfach abgezogen werden.
Was gilt für Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe?
Prüfen Sie Beitragsberechtigung, aktuelle Jahresgrenzen und Bescheinigungen. Ein Einkauf kann spätere Kapitalbezüge beeinflussen; planen Sie Einzahlungen und Bezug zusammen, statt nur die kurzfristige Steuerwirkung zu betrachten.
Ist die Rechnerzahl meine definitive Steuerrechnung?
Nein. Das Ergebnis hängt von Steuerjahr, Gemeinde, Familienverhältnissen, Konfession und korrekten Steuerwerten ab. Verbindlich ist die Veranlagung; besondere Sachverhalte und Quellensteuerfragen separat klären.
Unternehmen
Geschäftsjahr und Vorjahr
Steuerbrief, Frist, letzte Veranlagung, Sitz und Geschäftsjahr prüfen. Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland gesondert erfassen.
Jahresrechnung
Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang sowie Kontenblätter und Abschlussbuchungen bereitstellen. Steuerberechnung auf den abgeschlossenen Geschäftszahlen aufbauen.
Umsatz und Abgrenzungen
Debitoren, Kreditoren, Vorräte und zeitliche Abgrenzungen abstimmen. MWST-Abrechnungen mit den Erlöskonten vergleichen; MWST bleibt eine separate Steuerart.
Geschäftsaufwand und Anlagen
Belege für geschäftsmässig begründete Kosten sowie Anlageverzeichnis, Abschreibungen und Rückstellungen aufbereiten. Private Anteile und steuerliche Korrekturen ausweisen.
Löhne und Beteiligte
Lohnunterlagen, Sozialversicherungen, Spesenreglement sowie Darlehen und Leistungen an Beteiligte dokumentieren. Konditionen unter Nahestehenden auf Drittvergleich prüfen.
Gewinn und Eigenkapital
Steuerüberleitung vom Buchgewinn, Eigenkapitalnachweis, Verlustvorträge und Beteiligungsunterlagen bereitstellen. Keine ungeprüften Vorjahreswerte übernehmen.
Ausschüttungen und Einreichung
Dividendenbeschlüsse und allfällige Verrechnungssteuerpflichten separat prüfen. Steuererklärung und verlangte Beilagen fristgerecht einreichen und Nachweise aufbewahren.
Fragen aus der Praxis
Ist eine Einzelfirma dasselbe wie eine AG oder GmbH?
Nein. Der Unternehmensmodus hier behandelt Kapitalgesellschaften. Bei einer Einzelfirma wird der Geschäftsgewinn grundsätzlich bei der Inhaberin oder dem Inhaber als Einkommen besteuert; dafür ist der Privatpersonen-Rechner mit den passenden Geschäftswerten relevant.
Warum sind Buchgewinn und steuerbarer Gewinn verschieden?
Die Jahresrechnung bildet den Ausgangspunkt. Steuerlich nicht anerkannte Aufwendungen, Abschreibungen, Rückstellungen und weitere Korrekturen können zu Auf- oder Abrechnungen führen. Eine nachvollziehbare Steuerüberleitung verhindert widersprüchliche Angaben.
Kann ich Lohn einfach durch Dividenden ersetzen?
Eine pauschale Optimierung ist ungeeignet. Arbeitsleistung, angemessene Entschädigung, Sozialversicherung, Gesellschaftsgewinn und persönliche Besteuerung müssen zusammen beurteilt werden. Leistungen an Beteiligte benötigen dokumentierte, marktübliche Bedingungen.
Was gehört neben Gewinn- und Kapitalsteuer auf die Prüfliste?
Je nach Tätigkeit zusätzlich MWST, Lohn- und Quellensteuer sowie Verrechnungssteuer bei Ausschüttungen prüfen. Diese Verpflichtungen sind nicht automatisch im Gewinnsteuerrechner enthalten. Fristen und zuständige Behörden getrennt führen.
03 / Steuertipps
Steuertipps und Abzüge
Legale Gestaltungsmöglichkeiten und häufig übersehene Abzüge. Die Übersicht ist eine Auswahl, kein vollständiger Katalog und keine Zusicherung eines Abzugs. Voraussetzungen und Höchstbeträge unterscheiden sich nach Steuerjahr und Kanton.
Keine passenden Themen. Ändern Sie Suche oder Filter.
Säule 3a rechtzeitig nutzen
Berechtigte Einzahlungen mindern das steuerbare Einkommen. Zahlung und Bescheinigung vor Jahresende organisieren.
Darauf achten
AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, Vorsorgestatus und Jahreslimite prüfen; das Kapital bleibt gebunden. Nachzahlungen sind seit 2026 erstmals für Lücken ab 2025 möglich, unter zusätzlichen Voraussetzungen.
Pensionskasseneinkauf vorausplanen
Ein freiwilliger Einkauf kann abzugsfähig sein, wenn eine nachgewiesene Vorsorgelücke besteht.
Darauf achten
Reglement, Einkaufspotenzial, Vorbezüge und dreijährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug vorgängig prüfen.
Berufskosten vollständig erfassen
Arbeitsweg, notwendige Verpflegung und übrige Berufskosten anhand der Wegleitung prüfen. Wo zulässig, effektive Kosten mit der Pauschale vergleichen.
Darauf achten
Nur selbst getragene, zulässige Kosten; keine doppelte Erfassung oder bereits vergüteten Spesen. Grenzen und Homeoffice-Regeln sind kantonal und zeitlich unterschiedlich.
Kosten der Kinderbetreuung belegen
Rechnungen für die notwendige Betreuung durch Dritte aufbewahren und die abzugsfähigen Kosten prüfen.
Darauf achten
Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit, Alter des Kindes, gemeinsamer Haushalt und Höchstbetrag beachten; nicht jeder Betreuungskostenanteil ist abzugsfähig.
Berufsorientierte Bildung berücksichtigen
Selbst bezahlte berufsorientierte Aus- und Weiterbildung kann einen Abzug ermöglichen.
Darauf achten
Erstausbildung und private Kurse abgrenzen; Alters- und Abschlussvoraussetzungen, Arbeitgeberbeiträge und jährliche Limite prüfen.
Selbst getragene Gesundheitskosten sammeln
Zahnarzt-, Krankheits- und Unfallkosten zusammen mit Rückvergütungen dokumentieren.
Darauf achten
Nur anerkannte selbst getragene Kosten; Selbstbehalt unterscheidet sich kantonal. Behinderungsbedingte Kosten gesondert prüfen.
Spendenquittungen aufbewahren
Zuwendungen an berechtigte steuerbefreite Organisationen können abzugsfähig sein.
Darauf achten
Steuerbefreiung, Sitz der Organisation, Mindest- und Höchstgrenzen prüfen. Mitgliedsbeiträge oder Zahlungen mit Gegenleistung sind nicht automatisch Spenden.
Schulden und Zinsen sauber trennen
Schuldsalden und bezahlte Schuldzinsen vollständig mit Bankbelegen erfassen.
Darauf achten
Schuldzinsen unterliegen Grenzen; Amortisation und Leasingraten sind keine automatisch abzugsfähigen Schuldzinsen. Ab 2029 ändern sich die Regeln im Zusammenhang mit der Wohneigentumsreform.
Liegenschaftsunterhalt richtig zuordnen
Werterhaltenden Unterhalt von wertvermehrenden Investitionen trennen; zulässige effektive Kosten mit der Pauschale vergleichen.
Darauf achten
Belege, Steuerperiode, Nutzung und kantonale Regeln prüfen. Für selbstgenutzte Liegenschaften ändert die Reform ab 2029 die Besteuerung und die Abzüge.
Wertschriften und Gebühren vollständig erklären
Steuerverzeichnisse und Ertragsnachweise zusammenstellen. Anerkannte Kosten der Aufbewahrung und Ertragserhebung separat prüfen.
Darauf achten
Aktives Vermögensmanagement, Anlageberatung und Handelskosten sind nicht mit abzugsfähigen Verwaltungskosten gleichzusetzen; kantonale Regel beachten.
Geschäft und Privatbereich klar trennen
Geschäftsmässig begründete Aufwendungen dokumentieren; Privatanteile und Abschreibungen nachvollziehbar verbuchen.
Darauf achten
Eine Ausgabe wird nicht allein durch die Zahlung vom Geschäftskonto abzugsfähig. Investitionen und laufenden Aufwand unterscheiden.
Fristen und Akontozahlungen planen
Einreichungsfrist im Wohnkanton prüfen und eine nötige Verlängerung rechtzeitig beantragen.
Darauf achten
Verlängerte Einreichefristen verschieben Zahlungsfristen nicht automatisch. Gebühren, Verzugszinsen und gesetzliche Rechtsmittelfristen gesondert prüfen.
Geschäftsaufwand lückenlos belegen
Betrieblich begründete Kosten vollständig und periodengerecht verbuchen; private Ausgaben und verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden.
Darauf achten
Für AG und GmbH gelten Gewinn- und Kapitalsteuerregeln. Die Zahlung durch die Gesellschaft allein genügt nicht als geschäftliche Begründung.
Abschreibungen und Rückstellungen prüfen
Anlagenverzeichnis aktuell halten und wirtschaftlich begründete Abschreibungen sowie belegte Risiken im Jahresabschluss prüfen.
Darauf achten
Steuerlich zulässige Methoden und Ansätze beachten. Allgemeine Reserven sind nicht automatisch abzugsfähige Rückstellungen.
Verlustvorträge nachführen
Noch nicht verrechnete steuerliche Verluste mit Jahr und Restbetrag dokumentieren und bei späteren Gewinnen rechtzeitig berücksichtigen.
Darauf achten
Massgebend sind geltende Verrechnungsfrist, Steuerperiode und bereits erfolgte Verrechnung. Buchverlust und steuerlicher Verlust sind nicht immer identisch.
Lohn und Dividende gemeinsam planen
Die Gesamtbelastung von Gesellschaft und mitarbeitenden Beteiligten einschliesslich Vorsorge und Sozialversicherung betrachten.
Darauf achten
Marktgerechter Lohn, ausschüttbarer Gewinn, gesellschaftsrechtlicher Beschluss und AHV-Praxis sind zu beachten. Eine Dividende ersetzt nicht beliebig einen Lohn.
Quellen geprüft am 20.10.2026. Bei Abweichungen gilt die aktuelle amtliche Grundlage für das gewählte Steuerjahr.
04 / KVG · LAMal
Prämienverbilligung der Krankenkasse
Die individuelle Prämienverbilligung unterstützt berechtigte Personen bei den Prämien der obligatorischen Grundversicherung. Sie ist keine allgemeine Befreiung von sämtlichen Versicherungsprämien.
Anspruch beim zuständigen Kanton prüfen
Dieser Rechner ermittelt keinen Anspruch. Geben Sie nur eine bereits bewilligte monatliche Verbilligung ein. Für eine mögliche Berechtigung verwenden Sie die amtliche kantonale Prüfung oder Simulation.
Darauf achten
Der Wohnkanton bestimmt Anspruch, Bemessungsgrundlagen, Verfahren und Fristen. Einkommen, Vermögen, Haushalt und persönliche Situation können massgebend sein; automatische Prüfung und Antrag unterscheiden sich nach Kanton.
Unterlagen für den Antrag
Bereithalten: Steuerveranlagung oder geforderte Einkommens- und Vermögensnachweise, Grundversicherungspolice, Angaben zu Haushaltsmitgliedern und Ausbildung sowie Nachweise wesentlicher Änderungen. Die kantonale Stelle nennt die verbindlich erforderlichen Belege.
VERUMO · LIEBEFELD
Ihre Steuersituation gemeinsam prüfen.
Verumo unterstützt Sie bei Steuererklärungen und der Vorbereitung Ihrer Unterlagen. Besprechen wir, welche Abzüge und Fristen für Sie relevant sind.